Infothek
Altersvorsorge-Eigenheimbetrag: Entnahme für wohnungswirtschaftliche Verwendung bei Tilgung eines Darlehens für frühere Wohnung nicht steuerbegünstigt
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte zu entscheiden, ob die Verwehrung der Berechtigung(smitteilung), Mittel aus dem (Anspar)Kapital von Altersvorsorgeverträgen für eine Darlehenstilgung als wohnungswirtschaftliche Verwendung im Sinne von § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG entnehmen zu können, rechtmäßig war.
Kindergeld: Ausschlussfrist bei Wanderarbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten der EU kann durch einen im Ausland gestellten Antrag gewahrt werden
Wenn ein Wanderarbeitnehmer, der die Anspruchsvoraussetzungen für einen Kindergeldanspruch in Deutschland erfüllt, seinen Antrag auf Kindergeld bei der inländischen Familienkasse erst nach Ablauf der in § 66 Abs. 3 EStG a. F. vorgesehenen sechsmonatigen Ausschlussfrist stellt, kann die Ausschlussfrist auch durch einen nach dem Prinzip der europaweiten Antragsgleichstellung zu berücksichtigenden, im Ausland gestellten Antrag, gewahrt werden.
mehrVerlustbescheinigung für die Steuererklärung noch bis zum 15. Dezember 2024 beantragen
Kapitalanleger, die Geld investiert und Verluste gemacht haben, sollten noch bis Mitte Dezember 2024 eine Verlustbescheinigung für die Einkommensteuererklärung beantragen. Damit lassen sich die Verluste in der Steuererklärung ausgleichen – falls die Aktien bei unterschiedlichen Banken deponiert sind.
mehrSteuerliche Abzugsfähigkeit von Schadensersatzzahlungen und von Kosten für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an vermieteten Gebäuden
Schadensersatzzahlungen, die nicht auf (schuldhaften) Handlungen im Rahmen der beruflichen Aufgabenerfüllung des Steuerpflichtigen beruhen, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Werbungskosten kann nur derjenige abziehen, der die Aufwendungen selbst wirtschaftlich getragen hat.
mehrKraftfahrt-Bundesamt darf Unterlagen im Zusammenhang mit sog. Dieselskandal der VW AG herausgeben
Unterlagen im Zusammenhang mit Diesel-Fahrzeugen der VW AG dürfen vom Kraftfahrt-Bundesamt herausgegeben werden. Soweit in anderen Unterlagen in einzelnen Aspekten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der VG AG enthalten sein könnten, überwiegt bei der gebotenen Interessenabwägung das öffentliche Bekanntgabeinteresse.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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Letzte Änderung: 08.05.2024
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